Mann verkaufte Brennholz auf Facebook Marketplace: Strafe von über 7.400 Kronen

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Ein Inserat mit unerwarteten Folgen

Unnötige Dinge online loszuwerden ist heute eine Sache von wenigen Klicks. In kürzester Zeit lässt sich ein Angebot einstellen und sofort ein breites Publikum in der eigenen Umgebung erreichen.

Die meisten Nutzer von Kleinanzeigenplattformen bieten ausschließlich gebrauchte Gegenstände aus dem eigenen Haushalt an – völlig normal und alltäglich. Sobald die Verkäufe jedoch den Anschein einer systematischen Handelstätigkeit erwecken, kann man schnell mit strengen gesetzlichen Vorschriften in Konflikt geraten.

Manchmal genügt ein einziges Online-Inserat, um das Interesse staatlicher Behörden auf sich zu ziehen.

Das Inserat, das alles ins Rollen brachte

Genau das musste ein Mann aus Kroatien am eigenen Leib erfahren – er landete schließlich vor Gericht. Der Vorwurf: Betreiben eines Einzelhandels ohne die erforderliche behördliche Genehmigung.

Der gesamte Fall begann damit, dass ein staatlicher Inspektor auf Facebook Marketplace ein Angebot für gesägtes und gespaltenes Brennholz entdeckte.

Der Verkäufer verlangte umgerechnet etwa 800 Kronen pro Kubikmeter – ursprünglich 550 kroatische Kuna – wobei die Lieferung zum Kunden bereits im Preis inbegriffen war.

Laut Aussage des Inspektors vor Gericht bezog sich das Inserat auf insgesamt fünf Kubikmeter Holz. Die Behörden luden den Mann daraufhin zur Überprüfung vor, um festzustellen, ob seine Verkaufsaktivitäten den geltenden Gesetzen entsprachen.

Ungewöhnliche Bezahlung – teilweise mit Alufelgen

Im Laufe der Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Betreffende das Brennholz an einen Bekannten für rund 1.500 Kronen verkauft hatte. Besonders ungewöhnlich an dieser Transaktion: Ein Teil der Zahlung erfolgte in Form von Aluminium-Autofelgen.

Der Verkäufer verteidigte sich damit, dass das Inserat auf der sozialen Plattform nur deshalb noch aktiv gewesen sei, weil er nach Abschluss des Geschäfts schlicht vergessen hatte, es zu löschen.

Die Kontrolle ergab jedoch eindeutig, dass der Mann über keinerlei Registrierung für eine Einzelhandelstätigkeit verfügte. Das Gericht kam auf Grundlage der gesammelten Beweise zu dem Schluss, dass er mit seinem Handeln gegen das Gewerbegesetz verstoßen und sich unrechtmäßig bereichert hatte.

Empfindliche Geldstrafe für einen kleinen Verkauf

Für diesen Verstoß wurde dem Mann eine Geldstrafe in Höhe von 7.400 Kronen auferlegt. Den Betrag muss er innerhalb von dreißig Tagen nach Rechtskraft des Urteils begleichen.

Sollte es ihm gelingen, zwei Drittel der Gesamtsumme innerhalb der gesetzten Frist zu bezahlen, gilt die Strafe als vollständig beglichen. In diesem Fall käme ihn die ganze Angelegenheit auf etwa 4.900 Kronen zu stehen.

Damit waren die finanziellen Konsequenzen allerdings noch nicht abgeschlossen. Das Gericht ordnete zusätzlich den Verfall von 800 Kronen an – ein Betrag, der dem unrechtmäßig erzielten Gewinn aus dem Geschäft entsprach.

Zum Gesamtbetrag kommen noch Gerichtskosten hinzu, die sich auf rund 350 Kronen beliefen.

In der gerichtlichen Urteilsbegründung wurde außerdem festgehalten, dass im vorliegenden Fall weder mildernde noch erschwerende Umstände festgestellt wurden, die eine Anpassung der verhängten Strafe gerechtfertigt hätten.

Author

  • Thomas Eder ist ein österreichischer Blogger, der über praktische Lifehacks, interessante Fakten und aktuelle Alltagsthemen schreibt. Seine Inhalte machen komplexe Themen leicht verständlich und unterhaltsam.

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