Marius Borg Høiby fordert Freiheit nach vier Wochen mit Fußfessel in Skaugum

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Der 29-Jährige will seinen Hausarrest hinter sich lassen

Marius Borg Høiby macht keinen Hehl daraus: Er möchte zu Beginn der kommenden Woche seinen Hausarrest beenden. Sobald die aktuelle Haftanordnung am Montag ausläuft, wird er aktiv für seine vollständige Freilassung kämpfen.

Seine Verteidigerin Ellen Holager Andenæs hat unmissverständlich klargestellt, dass ihr Mandant jeglichem Verlängerungsversuch Widerstand leisten wird. Und zwar selbst dann, wenn es lediglich um eine Fortführung des vergleichsweise milden Regimes mit elektronischer Fußfessel im eigenen Heim ginge. Kurz gesagt: Er möchte nicht länger in seiner persönlichen Freiheit eingeschränkt sein.

Entscheidung über das weitere Vorgehen liegt bei der Polizei

Der herannahende Montag markiert einen entscheidenden Wendepunkt, denn genau dann läuft die aktuelle Anordnung ab. Es wird erwartet, dass die Ermittler – die die Situation bislang öffentlich nicht kommentiert haben – ihren nächsten Schritt bezüglich einer möglichen Haftverlängerung bis Freitagnachmittag bekanntgeben.

Sollten die Behörden weitere Wochen der Isolation beantragen, wird der Fall aller Voraussicht nach unmittelbar dem Bezirksgericht Oslo zur Prüfung vorgelegt. Bei einer möglichen Verhandlung am Montag könnte zudem die familiäre Situation eine bedeutende Rolle spielen. Berücksichtigt werden dürfte dabei die kürzlich durchgeführte aufwändige Lungentransplantation, der sich Kronprinzessin Mette-Marit Anfang des Sommers unterziehen musste.

Obwohl Høiby streng überwacht wird, sind die Bedingungen auf dem Anwesen nicht besonders hart. Er darf Besuch empfangen und sein Mobiltelefon sowie die Internetverbindung uneingeschränkt nutzen. Eine grundlegende Voraussetzung für dieses mildere Regime ist jedoch die vollständige Abstinenz von Betäubungsmitteln. Seinen festen Willen, „sauber“ zu bleiben, muss er regelmäßig durch stichprobenartige Drogentests nachweisen.

Der Sohn der norwegischen Kronprinzessin hält sich bereits seit dem 14. Juli zwangsweise auf dem königlichen Anwesen Skaugum auf. In dieser Zeit muss er durchgehend ein Überwachungsgerät tragen und hat striktes Ausgangsverbot über das eingezäunte Gelände hinaus.

Berufungsgericht steht nach hartem Urteil noch aus

Die gegenwärtigen Freiheitsbeschränkungen sind die direkte Folge umfangreicher Ermittlungen und eines anschließenden Schuldspruchs. Mitte Juni wurde Høiby zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Gericht befand ihn der körperlichen Gewalt gegen seine frühere Partnerin, die 29-jährige Nora Haukland, sowie zweier Vergewaltigungen an schlafenden Personen für schuldig. Bei zwei weiteren ähnlichen Vorwürfen sexueller Gewalt wurde er hingegen freigesprochen.

Der Rechtsstreit ist jedoch noch lange nicht beendet. Das Berufungsgericht wird sich mit dem Fall befassen müssen, da beide Parteien das ursprüngliche Urteil angefochten haben. Während die Verteidigung die Schuldfeststellung in den verurteilten Punkten anficht, legte die Staatsanwaltschaft Berufung gegen die Höhe der Strafe ein. Der ursprüngliche Antrag der Anklage forderte nämlich eine deutlich härtere Sanktion: sieben Jahre und sieben Monate Haft.

Wann genau der Fall vor das Berufungsgericht Borgarting kommt, ist bislang unklar. Experten schätzen jedoch, dass die Verhandlung frühestens in den ersten Monaten des kommenden Jahres stattfinden wird. Bis dahin muss Høiby akzeptieren, was die Strafverfolgungsbehörden in den nächsten Stunden entscheiden – sei es die ersehnte Rückkehr in die Freiheit oder weitere Wochen unter elektronischer Aufsicht.

Author

  • Thomas Eder ist ein österreichischer Blogger, der über praktische Lifehacks, interessante Fakten und aktuelle Alltagsthemen schreibt. Seine Inhalte machen komplexe Themen leicht verständlich und unterhaltsam.

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