Ein Reformversuch legt tiefe Spannungen offen
Der jüngste Anlauf zur Gesetzesreform in Liechtenstein zeigt deutlich, wie stark öffentliche Meinung und verfassungsmäßige Macht auseinanderklaffen können. Ein Volksbegehren zur Lockerung strenger Abtreibungsregeln sammelte tausende Unterschriften und rückt nun in die nächste politische Phase vor. Gleichzeitig rücken die weitreichenden Befugnisse von Erbprinz Alois ins Blickfeld – er kann rechtmäßig verabschiedete Gesetze vollständig blockieren.
Ein weitreichender Reformvorschlag
Die Initiative „Fristenlösung für Liechtenstein“ zielt darauf ab, das bestehende System von Grund auf zu verändern. Frauen sollen demnach einen Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen vornehmen lassen können, ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen.
Darüber hinaus fordern die Organisatoren die Abschaffung bestehender Informationsbeschränkungen rund um Abtreibungen. Außerdem verlangen sie, dass diese medizinischen Eingriffe vollständig von der Krankenversicherung übernommen werden.
Der Rückhalt in der Bevölkerung ist bemerkenswert: Insgesamt wurden 4.970 Unterschriften gesammelt, was diese Kampagne zur zweiterfolgreichsten Bürgerinitiative in der gesamten Geschichte des Landes macht.
Mitte Mai 2026 veröffentlichte die liechtensteinische Regierung ihre vorläufige rechtliche Einschätzung und bestätigte offiziell, dass der Initiativtext vollständig mit der Verfassung, internationalen Verträgen sowie den formalen Anforderungen für Volksinitiativen vereinbar ist. Im Juni anerkannte der liechtensteinische Landtag die Initiative schließlich als zulässig für weitere Beratungen.
Der Landesfürst droht mit absolutem Veto
Trotz eines klaren Bürgerauftrags stellt sich der liechtensteinische Regent quer. Prinz Alois hat unmissverständlich klargemacht, dass er die vorgeschlagenen Änderungen im Abtreibungsrecht unter keinen Umständen unterzeichnen wird.
Der Fürst begründet seine Haltung damit, dass die geltenden Gesetze zum Schutz des ungeborenen Lebens unerlässlich seien. Zugleich räumt er den Widerspruch ein, dass die aktuellen Einschränkungen liechtensteinische Frauen in der Praxis nicht daran hindern, den Eingriff in einem der Nachbarländer vornehmen zu lassen.
Seine Vetoandrohung hat erhebliche rechtliche und politische Folgen. Nach der liechtensteinischen Verfassung kann kein neues Gesetz ohne die ausdrückliche Zustimmung des Fürsten in Kraft treten. Der Konflikt dreht sich damit längst nicht mehr nur darum, ob der Vorschlag im Parlament oder bei den Wählern eine Mehrheit findet.
Selbst wenn der demokratische Prozess vollständig erfolgreich verläuft, kann das Staatsoberhaupt ihn am Ende stoppen.
Einen ähnlichen Konflikt erlebte das kleine Land bereits in der Vergangenheit. Im September 2011 stimmten die Bürger in einem Referendum über die Initiative „Hilfe statt Strafe“ ab, die das Abtreibungsrecht hätte ändern sollen. Damals sprach sich die Bevölkerung dagegen aus: 52,3 Prozent der Teilnehmenden lehnten den Vorschlag ab, während 47,7 Prozent für eine Änderung votierten.
Enge Ausnahmen und beschwerliche Wege ins Ausland
Nach dem liechtensteinischen Strafgesetzbuch sind Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich verboten. Nur wenige, eng gefasste Ausnahmen existieren.
Ein Eingriff ist lediglich dann legal, wenn die Fortsetzung der Schwangerschaft eine ernsthafte Lebensgefahr oder schwere gesundheitliche Schäden für die schwangere Person darstellt. Eine weitere Ausnahme gilt für Fälle, in denen die Schwangerschaft infolge von Vergewaltigung, sexuellem Zwang oder anderen Formen von Missbrauch entstanden ist. Besondere Regelungen greifen zudem, wenn die Patientin zum Zeitpunkt der Empfängnis das gesetzliche Mindestalter noch nicht erreicht hatte.
Zwar können Einwohnerinnen für medizinische Versorgung legal ins Ausland reisen, doch Befürworter des neuen Modells weisen darauf hin, dass ein solches System keinen gleichberechtigten Zugang zur Gesundheitsversorgung gewährleistet.
Frauen, die im Ausland Hilfe suchen, stoßen auf enorme finanzielle, praktische und emotionale Hürden. Ohne jegliche lokale Unterstützung oder Beratung müssen sie selbst eine Klinik finden, einen Termin organisieren und sämtliche damit verbundenen Kosten tragen.
Eine befragte Frau, die aus Gründen des Identitätsschutzes unter dem Pseudonym Maria auftrat, schilderte ihr Gefühl vollständiger Ausgrenzung:
„Man fühlt sich so schrecklich, wenn man das tun möchte, weil es in diesem Land ein riesiges Tabu ist. Man kommt sich vor wie ein Monster.“
Aktivistinnen und Befürworter reproduktiver Rechte betonen, dass das bestehende System Patientinnen zwingt, die gesamten Folgen einer medizinischen Versorgung im Ausland völlig allein zu tragen. Die Initiative schreitet nun durch weitere Phasen des formalen politischen Prozesses, und ihre Initiatoren streben ein landesweites Referendum an. Die klare Ablehnung des Fürsten bleibt jedoch das größte Hindernis, das über einer möglichen Gesetzesänderung schwebt.










