Gerichte blockieren Trumps strenge Beschränkungen für die Briefwahl

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Die Stimmabgabe per Post sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein – doch mit jeder nahenden Wahl entbrennt erneut ein heftiger Rechtsstreit über die geltenden Auszählungsregeln. Millionen amerikanischer Wählerinnen und Wähler sind vollständig darauf angewiesen, dass der Postdienst ihre Stimme rechtzeitig ans Ziel bringt. Nun hat dieser schwelende Konflikt um scheinbar banale Papierumschläge einen entscheidenden Wendepunkt erreicht.

Eindeutige richterliche Zurückweisung

Die Bundesjustiz hat energisch eingegriffen und einen vieldiskutierten Plan vorläufig außer Kraft gesetzt. Dieser hätte die bisherige landesweite Praxis im Umgang mit Briefwahlstimmen grundlegend verändert. Ein dreiköpfiger Berufungssenat weigerte sich Ende der Woche, dem Erlass von Präsident Donald Trump Folge zu leisten, der die Stimmabgabe auf dem Postweg erheblich einschränken sollte.

Diese aktuelle Entscheidung bestätigt im Wesentlichen ein früheres Gerichtsurteil. Demnach darf die Post keine bürokratischen Hürden einführen, genau dann, wenn die Menschen bereits mit der Stimmabgabe begonnen haben. Die nun blockierten Regelungen sahen vor, dass Zusteller in jenen Bundesstaaten keine Wahlunterlagen mehr ausliefern, deren lokale Behörden eine Reihe spezifischer Bedingungen nicht erfüllen.

Unter anderem hätten die Bundesstaaten eine föderale Genehmigung für das Design ihrer Wahlumschläge beantragen müssen. Darüber hinaus wären sie verpflichtet gewesen, vollständige Wählerlisten auf ein spezielles Online-Portal hochzuladen, das bis dato noch nicht einmal in Betrieb gegangen war. Lokale Wahlbehörden schlugen sofort Alarm. Die Erfüllung derart aufwendiger Anforderungen in einem so knappen Zeitrahmen sei technisch schlicht undurchführbar gewesen – zumal Bundesstaaten wie Alabama, North Carolina und Wisconsin mit dem Versand der Stimmzettel längst begonnen hatten.

Jenseits der Grenzen präsidialer Befugnisse

Der Berufungssenat, dessen Mitglieder vom früheren Präsidenten Joe Biden ernannt worden waren, stellte sich in seiner Argumentation klar auf die Seite der Bundesstaaten und der Bürgerrechtler. Die Richter erklärten in ihrer ausführlichen Begründung unmissverständlich, dass dem Präsidenten schlicht die Befugnis fehlt, souveränen Staaten ihre eigenen Wahlabläufe vorzuschreiben.

In der offiziellen Stellungnahme des Senats hieß es außerdem, die Berufungsführer hätten die früheren Feststellungen des Bezirksgerichts zur offenkundigen Rechtswidrigkeit des gesamten Erlasses nicht widerlegen können. Damit tritt die ursprüngliche einstweilige Verfügung wieder in Kraft, die zuvor von US-Bezirksrichterin Indira Talwani erlassen worden war. Dieses jüngste Urteil fällt in eine Zeit enormen rechtlichen Drucks, während sich das ganze Land fieberhaft auf heiß umkämpfte Nachwahlen vorbereitet.

Mit dieser Entscheidung ist der eigentliche Rechtsstreit jedoch noch längst nicht beendet. Der Oberste Gerichtshof befasst sich in diesen Tagen bereits aktiv mit derselben Angelegenheit. Parallel dazu laufen in Washington weitere Klageverfahren, die von Menschenrechtsorganisationen und demokratischen Politikern angestrengt wurden – mit dem erklärten Ziel, den umstrittenen Exekutivbefehl dauerhaft und unwiderruflich zu kippen.

Author

  • Thomas Eder ist ein österreichischer Blogger, der über praktische Lifehacks, interessante Fakten und aktuelle Alltagsthemen schreibt. Seine Inhalte machen komplexe Themen leicht verständlich und unterhaltsam.

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